KOMPETENTE SCHADSTOFFSANIERUNG BEI ASBEST, KMF, PAK, PCB, SCHIMMEL


 Erhebliches Risiko durch freigesetzte Fasern

Lange Zeit galt Asbest, eine natürliche Mineralfaser, als Nonplusultra der Brandschutzmaterialien. Bis sich herausstellte, dass freigesetzte Fasern durch Einatmen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die Verwendung von Asbest war vielfältig. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot. EU-weit sind sämtliche Asbestprodukte seit 2005 verboten. Eine Sanierung ist insbesondere notwendig, wenn schwach gebundener Asbest verwendet wurde oder sonstige Asbestprodukte im Rahmen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsarbeiten an baulichen und technischen Anlagen freigesetzt werden können.


Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen

Für die Sanierung von Asbest gelten umfangreiche Sicherheits- und Verhaltensregeln entsprechend der TRGS 519. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gilt, dass Arbeitsbereiche, in denen saniert wird, grundsätzlich von der übrigen Umgebung abgeschottet sein müssen. Der Zugang des Personals in den sogenannten „Schwarzbereich“ erfolgt über Schleusen, die mit Dekontaminationsduschen ausgestattet sind. Im Schwarzbereich herrscht Unterdruck, zugleich erfolgt ein intensiver Luftaustausch, um eine Freisetzung von Fasern in die nicht-kontaminierte Umgebung, den „Weißbereich“ zu verhindern. In Abhängigkeit der Faserkonzentration im Schwarzbereich sind Atemschutzmasken und Schutzanzüge verschiedener Schutzstufen zu tragen. Die Entsorgung von Asbestrückständen erfolgt in speziell gekennzeichneten Behältnissen.


KMF ist nicht gleich KMF

Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt worden sind. Danach hergestellte „neue“ Mineralwollprodukte gelten allgemein als unproblematisch. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte werden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut. Für die Tätigkeiten gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der TRGS 521 detailliert dargelegt sind. Bei hohen Faserkonzentrationen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Schwarz- und Weißtrennung, Personen/Materialschleusen und Unterdruckhaltung erforderlich.


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